Schuljahr 2011/2012

 

Schulleitung:              Frau Pawellek
Konrektor:                 Herr Ehling

 

Sekretariat:               Frau Kunze

 

Öffnungszeiten:        Montag bis Donnerstag   7.30 – 12.00 Uhr
                                    Freitag: geschlossen

 

Hausmeister:             Herr Klose

 

 



 

1.1       Rahmenbedingungen

            Klassen 1 und 2: Der Unterricht umfasst 21 Schulstunden wöchentlich (jeden Tag von 7.45 Uhr – 11.40 Uhr) und wahlweise je 45 Minuten Betreuung an 5 Tagen im Anschluss an den Unterricht bis 12.45.

            Klassen 3 und 4: Der Unterricht umfasst  26 Schulstunden wöchentlich.

            Mit Beginn des Schuljahres 2010/11 sind wir Offene Ganztagsschule. Wir bieten
von Montag bis Donnerstag die Möglichkeit in der Schule Mittag zu essen, die Hausaufgaben zu machen und verschiedene Angebote wahrzunehmen. Eltern können ihre Kinder für einen Tag oder mehrere Tage anmelden. Die Teilnahme ist dann für ein Halbjahr verbindlich.

 

1.2       Stundenplan und Pausenzeiten

 

Zeiten

Montag - Freitag

  07.45 – 08.00 Uhr

Offener Anfang

  08.00 – 08.45 Uhr

  08.46 – 09.40 Uhr

1. Stunde  5 x 45 Minuten = 5 Wochenstunden
2. Stunde  5 x (45 + 9) Minuten = 6 Wochenstunden

  09.40 – 10.00 Uhr

  10.00 -  10.10 Uhr

1. große Pause (Bewegungspause)
Frühstückspause

  10.10 -  10.55 Uhr
  10.55 -  11.40 Uhr

3. Stunde 5 x 45 Minuten = 5 Wochenstunden
4. Stunde 5 x 45 Minuten = 5 Wochenstunden

  11.40 -  11.55 Uhr

2. Pause

  11.55 -  12.40 Uhr

 


  11.55 -  12.40 Uhr

 

  12.45 – 15.15 Uhr

5. Stunde Unterricht für die 3. und 4. Klasse
     5  x  45 Minuten = 5 Wochenstunden

 

Betreuung für angemeldete Erst- und Zweitklässler

 

 Ganztagsangebot  aber nur von Mo.- Do.!!!!

(Mittaghessen, Hausaufgaben, Angebote)

Freitags kostenpflichtiges Angebot der Gemeinde Oyten

 

            „Offener Anfang“ bedeutet, dass die Kinder in dieser Zeit in der Schule ankommen können, sie haben Zeit für Gespräche, kleine Spiele oder andere Beschäftigungen, bevor der Unterricht beginnt. Die Kinder sollen aber, wenn sie in die Schule kommen (nicht vor 7.45 Uhr), gleich in die Klasse gehen. Auf dem Schulhof befindet sich keine Aufsicht.
 

 

1.3       Ferienordnung/Freie Tage und Ausgabe der Halbjahreszeugnisse

Sommerferien

Do.

07.07.11

bis

Mi.

17.08.11

Herbstferien

Sa.

16.10.11

bis

Sa.

29.10.11

Weihnachtsferien

Fr.

23.12.11

bis

Mi.

04.01.12

Halbjahreszeugnisse

Fr.

27.01.12

 

 

 

Halbjahresferien

Mo.

30.01.12

bis

Di.

31.01.12

Osterferien

Mo.

26.03.12

bis

Mi.

11.04.12

Tag vor dem 1. Mai

Mo.

30.04.12

 

Tag n. Himmelfahrt

Fr.

18.05.12

 

Tag n. Pfingsten

Di.

29.05.12

 

Zeugnisse

Fr.

20.07.12

 

 

Sommerferien

 

Mo

 

23.07.12

 

bis

 

Fr.

 

31.08.12

An den Tagen der Zeugnisausgabe ist für alle Kinder nach
der 3. Stunde unterrichtsfrei.

 

 

 

1.4              Öffnungszeiten des Sekretariats

Montag – Donnerstag                   7.30 Uhr – 12.00 Uhr

 

 

1.5      Unterrichtsbeginn

            Der Unterricht beginnt für alle pünktlich um 8.00 Uhr. Ein verspätetes Erscheinen ist hingegen
            eine Belastung für das Kind und eine Störung des Unterrichts. Die Kinder brauchen Zeit vor dem
            Unterrichtsbeginn um anzukommen und sich auszutauschen. Ab 7.45 Uhr können sich die
            Schüler daher in ihren Klassenräumen einfinden.
            Vor 7.45 Uhr befindet sich keine Aufsicht auf dem Schulhof.
            Wenn Sie Ihr Kind nach Unterrichtsschluss abholen, warten Sie bitte vor dem Schultor.             

            Wir legen Wert darauf, dass sich die Lehrer schon ab 7.45 Uhr ganz den Schülern widmen
            können oder noch notwendige Vorbereitungen für den Unterricht treffen können. Vor und
            während der Unterrichtszeit stehen die Lehrkräfte deshalb nicht für spontane Gespräche, auch 
            kürzerer Art, zur Verfügung. Ansonsten sind die Lehrkräfte stets gerne zu Gesprächen mit Eltern
            bereit. Ein Gesprächstermin wird z.B. über das Mitteilungsheft vereinbart.

 


  1.6     Gesprächstermin

           Sollten Konflikte (Einzelprobleme) entstehen, ist stets zunächst das Gespräch mit den
           betroffenen Kollegen zu suchen. Die Elternsprecher können jedes Gespräch als  Vermittler
           begleiten. Kann keine Lösung des Problems gefunden werden, steht die Schulleitung nach
           Terminabsprache für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.
            Gibt es Probleme die ganze Klasse betreffend, so nehmen die Elternvertreter ihre Aufgabe als
            Übermittler und Vertreter wahr.  

  1.7     Kranke Kinder

            Kranke Kinder gehören nicht in die Schule! Im Krankheitsfalle sind Kinder ordnungsgemäß
            entschuldigt, wenn die Krankmeldung zu Beginn des Unterrichts schriftlich oder mündlich durch
            einen Mitschüler übermittelt wird. Es genügt zunächst die mündliche Entschuldigung. Ab dem
            dritten Tag braucht die Schule eine schriftliche Entschuldigung. Leider ist zunehmend zu
            beobachten, dass Kinder  krank in die Schule geschickt werden. Dies ist nicht nur für die
            erkrankten Kinder unzumutbar, sondern stellt auch für den Schulalltag eine hohe Belastung dar.
            Krankmeldungen der Kinder erfolgen nicht über das Sekretariat.

            Die Schule kann die Eltern nicht aus der Verantwortung für das Wohlergehen der Kinder
            entlassen. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Kindes in der Schule muss telefonische
            Erreichbarkeit der Eltern oder einer Vertretungsperson gewährleistet sein.

  1.8     Beurlaubungen

            Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Ferienzeiten für einen Erholungs- und sonstigen
            Urlaub ausreichen. In manchen Fällen möchten Eltern ihre Kinder aber während der Schulzeit
            beurlauben lassen. Es gibt nur wenige Anlässe, die eine Genehmigung erlauben; z.B.
            unaufschiebbare Familienfeste oder schwere Krankheiten im engsten Familienkreis. Für ärztlich
            verordnete Kuraufenthalte erhalten Kinder grundsätzlich Urlaub. Vor und nach den Ferien, im
            Anschluss an ein Wochenende oder im Anschluss an Feiertage ist eine Beurlaubung in der Regel
            ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um einen der oben genannten Fälle. Bei einer
            eintägigen Beurlaubung entscheidet die/der Klassenlehrerin/Klassenlehrer, sofern keine Ferien,
            Wochenenden oder Feiertage davon berührt werden. In allen anderen Fällen stellen Sie bitte
            rechtzeitig einen schriftlichen Antrag über die/den Klassenlehrerin/Klassenlehrer an die
           Schulleitung.

 1.9      Schulmaterialien

            Für den Lernerfolg der Kinder ist es wichtig, dass deren „schulisches Werkzeug“ vollständig ist.
            Dazu gehören eine gut gepackte Schultasche, eine komplett ausgestattete Federmappe, der
            Turnbeutel und ein gesundes Frühstück. Die Eltern werden gebeten darauf zu achten. Die Kinder
            sollen aber kein Spielzeug in die Schule  mitbringen. Ebenso gehören Handy, Gameboy, MP3
           Player u. ä. nicht in die Schultasche. 

 

2.0       Anmeldung im Sekretariat

            Wir legen Wert darauf, die Personen, die sich zwischen 8.00 und 13.00 Uhr im Schulgebäude
            aufhalten, zu kennen. Sollten Eltern einen Termin in der Schule haben, unterstützt eine
            Anmeldung im Sekretariat das Bemühen um Sicherheit in der Schule.

                         

2.1       Schulweg

Für Vorkommnisse auf dem Schulweg übernimmt die Schule keine Verant­wortung, er ist der Aufsicht und Fürsorge der Erziehungsberechtigten anheimgestellt.

Für den Schülertransport ist der Landkreis Verden zuständig.

(Anschrift: 27283 Verden, Lindhooper Str. 67, Tel. O4231/15399 oder 04231/150)

 

Kinder, die weniger als 2 km Schulweg haben, können auf eigene Kosten Fahrkarten erwerben.

 

Bedenken Sie bitte auch, wie wichtig der Fußweg für Ihr Kind zur Schule und zurück ist. Vermeiden Sie deshalb bitte das Bringen und Holen mit dem Auto. Eltern unserer Schule haben einen „Schulexpress“ organisiert. Wir wünschen uns eine rege Teilnahme besonders von Kindern der ersten Klasse. Das Konzept verfolgt zwei Ziele:

Den PKW-Verkehr vor der Schule zu reduzieren.
Die Kinder in die Selbstständigkeit zu führen.

 

2.2       Fahrradfahren

Mit dem Fahrrad dürfen nur Kinder zur Schule kommen, deren Schulweg länger als 1 km  ist. Kinder der 1. und 2. Klasse sollten aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Wenn Ihr Kind die 3. oder 4. Klasse besucht und mit dem Fahrrad kommt, füllen Sie bitte die beiliegende Erklärung aus.

2.3       Unfallschutz

Alle Schüler genießen auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände und bei Schulveran­staltungen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser Schutz erlischt, wenn Ihr Kind Umwege geht oder das Schulgelände während der Schulzeit verlässt. Unfälle müssen der Schule innerhalb von drei Tagen gemeldet werden.

 

2.4       Sportunterricht

            Befreiung vom Schwimmunterricht:

Eine Befreiung vom Schwimm- und Sportunterricht bis zur Dauer eines Monats spricht die Fachlehrerin/ der Fachlehrer aus. Sie / Er kann einen schriftlichen Antrag der Erzie­hungsberechtigten und/oder ein ärztliches Attest verlangen. Durch die Fachlehrerin / den Fachlehrer befreite Kinder müssen im Unterricht anwesend sein. Längerfristige Befreiungen können nur auf schriftlichen Antrag von der Schulleitung ausge­sprochen werden. In der Regel ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

 

Sportbrille

Wenn Ihr Kind im Sportunterricht eine Brille trägt, empfehle ich die Anschaffung einer Sportbrille mit bruchsicheren Spezialgläsern.

Hinweis des Kultusministeriums:

"Bei Brillenträgern kann die Gefahr von Augenverletzungen und anderen Schnittverletzungen sowie einer Beschädigung der Brille durch das Tragen von Sportbrillen mit bruchsicheren Spezialgläsern verringert werden." (Erlass des MK v. 10.6.82)

 

Das Tragen von Schmuck und Piercings ist verboten.

2.5       Witterungsverhältnisse

Bei extremen Witterungsverhältnissen (Straßenglätte, Schnee etc.) kann der Landkreis einen Unterrichtsausfall anordnen. Der Rundfunk informiert Sie darüber. Für Schülerinnen und Schüler, die trotz angeordnetem Unterrichtsausfall zur Schule kommen, ist eine Aufsicht gewährleistet.

Bitte verzichten Sie auf telefonische Anfragen und entscheiden Sie selbst. Die Schule verfügt auch nur über die Informationen, die Sie selbst durch den Rundfunk erhalten.

Erziehungsberechtigte, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall

angeordnet ist.

 

 

2.6       Verbot des Mitbringens von Waffen und anderer Dinge

2.6.1    Aus dem Erlass des MK vom 29.06.1988:

"Den Schülern aller Schulen in meinem Geschäftsbereich wird untersagt, Waffen im Sinne des Bundes-Waffengesetzes (Neufassung vom 08.03.1976 - BGB 1. I Seite 432) mit in die Schule oder Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören im Wesentlichen die im Bundes-Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sogenannten Springmesser oder Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen (einschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und gleichgestellte Waffen (z.B. Gassprühgeräte) sowie Hieb- und Stoßwaffen. Dies Verbot gilt auch für volljährige Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z.B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen. Untersagt wird außerdem das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerks­körpern, von Schwarzpulver und von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden.“

 

2.6.2     Es ist den Schulkindern ebenfalls verboten, Streichhölzer, Feuerzeuge und Wunderkerzen mit zur Schule zu bringen.

 

 

Für die Schülerinnen und Schüler ist die Schule der Ort, an dem sie von Montag bis Freitag den größten Teil ihres Tages verbringen. Es ist unser gemeinsames Interesse, ihnen die besten Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung und Bildung und zur Freude am Lernen zu geben.             

 

 

Weitere Informationen (Schulprogramm, wichtige Termine usw.) finden Sie auf unserer Homepage unter www.gs-oyten.de..

 

gez. Pawellek