Schuljahr 2011/2012
Schulleitung:
Frau Pawellek
Konrektor: Herr Ehling
Sekretariat: Frau Kunze
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Hausmeister: Herr Klose
1.1 Rahmenbedingungen
Klassen 1 und 2: Der Unterricht umfasst 21 Schulstunden wöchentlich (jeden Tag von 7.45 Uhr – 11.40 Uhr) und wahlweise je 45 Minuten Betreuung an 5 Tagen im Anschluss an den Unterricht bis 12.45.
Klassen 3 und 4: Der Unterricht umfasst 26 Schulstunden wöchentlich.
Mit Beginn des Schuljahres 2010/11 sind wir Offene Ganztagsschule.
Wir bieten
von Montag bis Donnerstag die Möglichkeit in der Schule Mittag zu essen, die
Hausaufgaben zu machen und verschiedene Angebote wahrzunehmen. Eltern können
ihre Kinder für einen Tag oder mehrere Tage anmelden. Die Teilnahme ist dann für
ein Halbjahr verbindlich.
1.2 Stundenplan und Pausenzeiten
Zeiten |
Montag - Freitag |
07.45 – 08.00 Uhr |
Offener Anfang |
08.00 – 08.45 Uhr08.46 – 09.40 Uhr |
1. Stunde 5 x 45 Minuten = 5
Wochenstunden
|
09.40 – 10.00 Uhr10.00 - 10.10 Uhr |
1. große Pause (Bewegungspause)
|
10.10 - 10.55 Uhr
|
3. Stunde 5 x 45 Minuten = 5
Wochenstunden
|
11.40 - 11.55 Uhr |
2. Pause |
11.55 - 12.40 Uhr
|
5. Stunde Unterricht für die 3. und 4.
Klasse
|
„Offener Anfang“ bedeutet, dass die Kinder in dieser Zeit in der Schule ankommen
können, sie haben Zeit für Gespräche, kleine Spiele oder andere Beschäftigungen,
bevor der Unterricht beginnt. Die Kinder sollen aber, wenn sie in die Schule
kommen (nicht vor 7.45 Uhr), gleich in die Klasse gehen. Auf dem Schulhof
befindet sich keine Aufsicht.
1.3 Ferienordnung/Freie Tage und Ausgabe der Halbjahreszeugnisse
|
Sommerferien |
Do. |
07.07.11 |
bis |
Mi. |
17.08.11 |
|
Herbstferien |
Sa. |
16.10.11 |
bis |
Sa. |
29.10.11 |
|
Weihnachtsferien |
Fr. |
23.12.11 |
bis |
Mi. |
04.01.12 |
|
Halbjahreszeugnisse |
Fr. |
27.01.12 |
|
|
|
|
Halbjahresferien |
Mo. |
30.01.12 |
bis |
Di. |
31.01.12 |
|
Osterferien |
Mo. |
26.03.12 |
bis |
Mi. |
11.04.12 |
|
Tag vor dem 1. Mai |
Mo. |
30.04.12 |
|
||
|
Tag n. Himmelfahrt |
Fr. |
18.05.12 |
|
||
|
Tag n. Pfingsten |
Di. |
29.05.12 |
|
||
|
Zeugnisse |
Fr. |
20.07.12 |
|
||
|
Sommerferien |
Mo |
23.07.12 |
bis |
Fr. |
31.08.12 |
An den Tagen der Zeugnisausgabe ist für alle Kinder nach
der 3. Stunde unterrichtsfrei.
1.4
Öffnungszeiten des Sekretariats
Montag –
Donnerstag 7.30 Uhr – 12.00 Uhr
1.5 Unterrichtsbeginn
Der Unterricht beginnt für alle pünktlich um 8.00 Uhr. Ein
verspätetes Erscheinen ist hingegen
eine Belastung für das Kind und eine Störung des Unterrichts. Die
Kinder brauchen Zeit vor dem
Unterrichtsbeginn um anzukommen und sich auszutauschen. Ab 7.45 Uhr
können sich die
Schüler daher in ihren Klassenräumen einfinden.
Vor 7.45 Uhr befindet sich keine Aufsicht auf dem Schulhof.
Wenn Sie Ihr Kind nach Unterrichtsschluss abholen, warten Sie bitte
vor dem Schultor.
Wir legen Wert darauf, dass sich die Lehrer schon ab 7.45 Uhr ganz
den Schülern widmen
können oder noch notwendige Vorbereitungen für den Unterricht
treffen können. Vor und
während der Unterrichtszeit stehen die Lehrkräfte deshalb nicht für
spontane Gespräche, auch
kürzerer Art, zur Verfügung. Ansonsten sind die Lehrkräfte stets
gerne zu Gesprächen mit Eltern
bereit. Ein Gesprächstermin wird z.B. über das Mitteilungsheft
vereinbart.
1.6 Gesprächstermin
Sollten Konflikte (Einzelprobleme) entstehen, ist stets zunächst das
Gespräch mit den
betroffenen Kollegen zu suchen. Die Elternsprecher können jedes
Gespräch als Vermittler
begleiten. Kann keine Lösung des Problems gefunden werden, steht die
Schulleitung nach
Terminabsprache für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.
Gibt es Probleme die ganze Klasse betreffend, so nehmen die
Elternvertreter ihre Aufgabe als
Übermittler und Vertreter wahr.
1.7 Kranke Kinder
Kranke Kinder gehören nicht in die Schule! Im Krankheitsfalle sind
Kinder ordnungsgemäß
entschuldigt, wenn die Krankmeldung zu Beginn des Unterrichts
schriftlich oder mündlich durch
einen Mitschüler übermittelt wird. Es genügt zunächst die mündliche
Entschuldigung. Ab dem
dritten Tag braucht die Schule eine schriftliche Entschuldigung.
Leider ist zunehmend zu
beobachten, dass Kinder krank in die Schule geschickt
werden. Dies ist nicht nur für die
erkrankten Kinder unzumutbar, sondern stellt auch für den
Schulalltag eine hohe Belastung dar.
Krankmeldungen der Kinder erfolgen nicht über das
Sekretariat.
Die Schule kann die Eltern nicht aus der Verantwortung für das
Wohlergehen der Kinder
entlassen. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Kindes in
der Schule muss telefonische
Erreichbarkeit der Eltern oder einer Vertretungsperson gewährleistet
sein.
1.8 Beurlaubungen
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Ferienzeiten für einen
Erholungs- und sonstigen
Urlaub ausreichen. In manchen Fällen möchten Eltern ihre Kinder aber
während der Schulzeit
beurlauben lassen. Es gibt nur wenige Anlässe, die eine Genehmigung
erlauben; z.B.
unaufschiebbare Familienfeste oder schwere Krankheiten im engsten
Familienkreis. Für ärztlich
verordnete Kuraufenthalte erhalten Kinder grundsätzlich Urlaub. Vor
und nach den Ferien, im
Anschluss an ein Wochenende oder im Anschluss an Feiertage ist eine
Beurlaubung in der Regel
ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um einen der oben
genannten Fälle. Bei einer
eintägigen Beurlaubung entscheidet die/der
Klassenlehrerin/Klassenlehrer, sofern keine Ferien,
Wochenenden oder Feiertage davon berührt werden. In allen anderen
Fällen stellen Sie bitte
rechtzeitig einen schriftlichen Antrag über die/den
Klassenlehrerin/Klassenlehrer an die
Schulleitung.
1.9 Schulmaterialien
Für den Lernerfolg der Kinder ist es wichtig, dass deren
„schulisches Werkzeug“ vollständig ist.
Dazu gehören eine gut gepackte Schultasche, eine komplett
ausgestattete Federmappe, der
Turnbeutel und ein gesundes Frühstück. Die Eltern werden gebeten
darauf zu achten. Die Kinder
sollen aber kein Spielzeug in die Schule mitbringen. Ebenso gehören
Handy, Gameboy, MP3
Player u. ä. nicht in die Schultasche.
2.0 Anmeldung im Sekretariat
Wir legen
Wert darauf, die Personen, die sich zwischen 8.00 und 13.00 Uhr im Schulgebäude
aufhalten, zu kennen. Sollten Eltern einen Termin in der Schule
haben, unterstützt eine
Anmeldung im Sekretariat das Bemühen um Sicherheit in der Schule.
2.1 Schulweg
Für Vorkommnisse auf dem Schulweg übernimmt die Schule keine Verantwortung, er ist der Aufsicht und Fürsorge der Erziehungsberechtigten anheimgestellt.
Für den Schülertransport ist der Landkreis Verden zuständig.
(Anschrift: 27283 Verden, Lindhooper Str. 67, Tel. O4231/15399 oder 04231/150)
Kinder, die weniger als 2 km Schulweg haben, können auf eigene Kosten Fahrkarten erwerben.
Bedenken Sie bitte auch, wie wichtig der Fußweg für Ihr Kind zur Schule und zurück ist. Vermeiden Sie deshalb bitte das Bringen und Holen mit dem Auto. Eltern unserer Schule haben einen „Schulexpress“ organisiert. Wir wünschen uns eine rege Teilnahme besonders von Kindern der ersten Klasse. Das Konzept verfolgt zwei Ziele:
Den PKW-Verkehr vor der Schule zu reduzieren.
Die Kinder in die Selbstständigkeit zu führen.
2.2 Fahrradfahren
Mit dem Fahrrad dürfen nur Kinder zur Schule kommen, deren Schulweg länger als 1 km ist. Kinder der 1. und 2. Klasse sollten aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Wenn Ihr Kind die 3. oder 4. Klasse besucht und mit dem Fahrrad kommt, füllen Sie bitte die beiliegende Erklärung aus.
2.3 Unfallschutz
Alle Schüler genießen auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser Schutz erlischt, wenn Ihr Kind Umwege geht oder das Schulgelände während der Schulzeit verlässt. Unfälle müssen der Schule innerhalb von drei Tagen gemeldet werden.
2.4 Sportunterricht
Befreiung vom Schwimmunterricht:
Eine
Befreiung vom Schwimm- und Sportunterricht bis zur Dauer eines Monats spricht
die Fachlehrerin/ der Fachlehrer aus. Sie / Er kann einen schriftlichen Antrag
der Erziehungsberechtigten und/oder ein ärztliches Attest verlangen. Durch die
Fachlehrerin / den Fachlehrer befreite Kinder müssen im Unterricht anwesend
sein. Längerfristige Befreiungen können nur auf schriftlichen Antrag von der
Schulleitung ausgesprochen werden. In der Regel ist ein ärztliches Attest
vorzulegen.
Sportbrille
Wenn Ihr Kind im Sportunterricht eine Brille trägt, empfehle ich die Anschaffung einer Sportbrille mit bruchsicheren Spezialgläsern.
Hinweis des Kultusministeriums:
"Bei Brillenträgern kann die Gefahr von Augenverletzungen und anderen Schnittverletzungen sowie einer Beschädigung der Brille durch das Tragen von Sportbrillen mit bruchsicheren Spezialgläsern verringert werden." (Erlass des MK v. 10.6.82)
Das Tragen von Schmuck und Piercings ist verboten.
2.5 Witterungsverhältnisse
Bei extremen Witterungsverhältnissen (Straßenglätte, Schnee etc.) kann der Landkreis einen Unterrichtsausfall anordnen. Der Rundfunk informiert Sie darüber. Für Schülerinnen und Schüler, die trotz angeordnetem Unterrichtsausfall zur Schule kommen, ist eine Aufsicht gewährleistet.
Bitte verzichten Sie auf telefonische Anfragen und entscheiden Sie selbst. Die Schule verfügt auch nur über die Informationen, die Sie selbst durch den Rundfunk erhalten.
Erziehungsberechtigte, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall
angeordnet ist.
2.6 Verbot des Mitbringens von Waffen und anderer Dinge
2.6.1 Aus dem Erlass des MK vom 29.06.1988:
"Den Schülern aller Schulen in meinem Geschäftsbereich
wird untersagt, Waffen im Sinne des Bundes-Waffengesetzes (Neufassung vom
08.03.1976 - BGB 1. I Seite 432) mit in die Schule oder Schulveranstaltungen zu
bringen. Dazu gehören im Wesentlichen die im Bundes-Waffengesetz als verboten
bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sogenannten Springmesser oder
Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen
(einschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und gleichgestellte
Waffen (z.B. Gassprühgeräte) sowie Hieb- und Stoßwaffen. Dies Verbot gilt auch
für volljährige Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von
Waffen sind (z.B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.
Untersagt wird außerdem das Mitbringen von Munition jeder Art, von
Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver und von Chemikalien, die geeignet sind,
für explosive Verbindungen verwendet zu werden.“
2.6.2 Es ist den Schulkindern ebenfalls verboten, Streichhölzer, Feuerzeuge und Wunderkerzen mit zur Schule zu bringen.
Für die Schülerinnen und Schüler ist die Schule der Ort, an dem sie von Montag
bis Freitag den größten Teil ihres Tages verbringen. Es ist unser gemeinsames
Interesse, ihnen die besten Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung und
Bildung und zur Freude am Lernen zu geben.
Weitere Informationen (Schulprogramm, wichtige Termine usw.) finden Sie auf unserer Homepage unter www.gs-oyten.de..
gez. Pawellek